Was bedeutet die KI-Kennzeichnungspflicht für meine ganz normale Firmenwebsite?
Seit 2. August 2026 gilt Artikel 50 der EU-KI-Verordnung. Was du als Betreiber einer normalen Firmenwebsite wirklich tun musst – und was Sache der KI-Anbieter ist.
Für eine normale Firmenwebsite ist die KI-Kennzeichnungspflicht überschaubar. Seit dem 2. August 2026 gilt Artikel 50 der EU-KI-Verordnung. Für dich als Betreiber heißt das vor allem: Wenn du realistisch wirkende KI-Bilder von Personen oder Ereignissen veröffentlichst – sogenannte Deepfakes –, musst du das sichtbar kennzeichnen. Die maschinenlesbare Markierung, die jedes KI-Bild tragen soll, setzen die KI-Anbieter selbst; deine Aufgabe ist nur, sie nicht zu verlieren. Für klar erkennbare Illustrationen, Icons oder leicht retuschierte Fotos brauchst du in der Regel gar nichts. (Einordnung, keine Rechtsberatung.)
Worum es geht
Artikel 50 unterscheidet zwei Ebenen. Eine maschinenlesbare Markierung in den Metadaten, die ein KI-Bild als künstlich erzeugt ausweist – technisch über Verfahren wie C2PA. Und eine sichtbare Kennzeichnung, die Besucherinnen und Besucher direkt sehen. Die maschinenlesbare Ebene ist Sache der KI-Anbieter, die sichtbare Ebene betrifft bei Deepfakes den Betreiber.
Was deine Aufgabe ist – und was nicht
Deine Aufgabe: veröffentlichst du ein Deepfake, also eine realistisch wirkende Darstellung, die so nicht stattgefunden hat und täuschen könnte, kennzeichnest du das sichtbar. Nicht deine Aufgabe: die maschinenlesbare Markierung selbst erzeugen – das machen Midjourney, DALL·E, Firefly und Co. bereits beim Erstellen des Bildes. Gar nichts nötig ist bei offensichtlich künstlichen oder erkennbar künstlerischen Motiven und bei Standardbearbeitung wie Zuschneiden oder Belichtung.
Ein häufiges Missverständnis
Der naheliegende Gedanke ist: einfach ein kleines „KI-generiert”-Label per Bildbearbeitung aufs Bild setzen, fertig. Das deckt die sichtbare Ebene ab, ersetzt aber nicht die maschinenlesbare Markierung in den Metadaten. Die gute Nachricht: die musst du gar nicht selbst erzeugen – sie ist bei modernen KI-Bildern schon drin. Du musst nur dafür sorgen, dass sie erhalten bleibt.
Das WordPress-Problem
Genau da liegt der Haken: Wenn WordPress beim Upload die verschiedenen Bildgrößen erzeugt, gehen diese Metadaten in vielen Fällen verloren. Im Frontend wird dann meist eine dieser abgeleiteten Größen ausgespielt – also genau die Datei ohne Markierung.
Was du praktisch tun solltest
Deepfakes sichtbar kennzeichnen. Bei allen anderen KI-Bildern dafür sorgen, dass die vorhandene maschinenlesbare Markierung über alle Bildgrößen erhalten bleibt. Und im Zweifel die Redaktion entscheiden lassen, ob ein Bild ein sichtbares Label braucht.
Wo IMG Performer ansetzt
IMG Performer erkennt KI-Bilder beim Upload an ihren Metadaten und Signaturen, schreibt die maschinenlesbare Markierung in jede von WordPress erzeugte Bildgröße zurück und setzt auf Wunsch ein sichtbares Label. Die Details stehen in den Guides C2PA-Kennzeichnung in WordPress und KI-Bilder rechtssicher kennzeichnen.
Disclaimer
Rechtlicher Hinweis: allgemeine Einordnung, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind der Originaltext von Artikel 50 der EU-KI-Verordnung (eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj) bzw. des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes sowie die Leitlinien der zuständigen Stellen.
Häufige Fragen
Drohen Bußgelder?
Verstöße gegen die Transparenzpflichten des Artikels 50 können nach Artikel 99 mit bis zu 15 Mio. Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden. Für eine normale Firmenwebsite ohne Deepfakes ist das Risiko gering, wenn die vorhandene Markierung erhalten bleibt.
Muss ich alte KI-Bilder nachträglich kennzeichnen?
Nein. Bilder, die vor dem 2. August 2026 erzeugt wurden, sind ausgenommen. Eine freiwillige Nachkennzeichnung wird empfohlen.
Was ist mit einer klar erkennbaren KI-Illustration im Blog?
Die fällt nicht unter die sichtbare Offenlegungspflicht für Deepfakes. Die maschinenlesbare Markierung sollte trotzdem erhalten bleiben.