Bußgelder nach EU AI Act Artikel 50: was Betreibern wirklich droht
35 Millionen Euro und 7 % Weltumsatz betreffen verbotene KI-Praktiken, nicht die Kennzeichnungspflicht. Für Artikel 50 gilt ein niedrigerer Rahmen – und für normale Websites ein geringes Risiko.
Die abschreckenden Zahlen aus den Schlagzeilen – 35 Millionen Euro, 7 Prozent Weltumsatz – gehören zu den verbotenen KI-Praktiken, nicht zur Kennzeichnungspflicht. Für Verstöße gegen die Transparenzpflichten aus Artikel 50 sieht die EU-KI-Verordnung einen niedrigeren Rahmen vor: bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Für eine normale Firmenwebsite ohne Deepfakes ist das praktische Risiko gering – entscheidend ist, die vorhandene maschinenlesbare Markierung nicht zu verlieren.
Welcher Bußgeldrahmen für was gilt
| Kategorie | Rahmen | Betrifft Website-Betreiber? |
|---|---|---|
| Verbotene KI-Praktiken (Art. 5) | bis 35 Mio. € / 7 % | im Regelfall nein |
| Transparenzpflichten (Art. 50) | bis 15 Mio. € / 3 % | ja, bei KI-Bildern und Deepfakes |
| Falsche Angaben gegenüber Behörden | bis 7,5 Mio. € / 1 % | nur bei einem laufenden Verfahren |
Bei kleinen und mittleren Unternehmen gilt jeweils der niedrigere der beiden Werte (fester Betrag oder Prozentsatz).
Wer in Deutschland durchsetzt
Mit dem KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG), in Kraft seit dem 29. Juli 2026, ist die Bundesnetzagentur die zentrale Marktaufsichtsbehörde für die KI-Verordnung. Sie kann Verstöße untersuchen und Bußgelder verhängen. Das KI-MIG ergänzt zusätzlich nationale Bußgelder bis 50.000 Euro für verletzte Mitwirkungs- und Auskunftspflichten.
Was das Risiko klein hält
- Deepfakes sichtbar kennzeichnen – das ist die einzige direkte Handlungspflicht für Betreiber.
- Die maschinenlesbare Markierung erhalten: KI-Bilder von DALL·E, Firefly oder Google bringen sie mit; sie darf beim Erzeugen der WordPress-Bildgrößen nicht verloren gehen.
- Bilder vor dem 2. August 2026 sind ausgenommen.
- Klar erkennbare Illustrationen und Icons fallen nicht unter die sichtbare Kennzeichnungspflicht.
Wo IMG Performer ansetzt
IMG Performer erkennt KI-Bilder beim Upload automatisch, lässt dich Zweifelsfälle manuell kategorisieren und schreibt die maschinenlesbare Markierung in jede von WordPress erzeugte Bildgröße zurück – auf Wunsch mit sichtbarem Label. Damit ist der Teil abgedeckt, der sich technisch lösen lässt. Details: KI-Bilder rechtssicher kennzeichnen und die Checkliste für WordPress-Betreiber.
Disclaimer
Rechtlicher Hinweis: allgemeine Einordnung, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind der Originaltext der EU-KI-Verordnung (eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj), das KI-MIG und die Leitlinien der zuständigen Stellen. Stand September 2026.
Häufige Fragen
Kann ich als kleines Unternehmen wirklich mit Millionenstrafen belegt werden?
Der gesetzliche Rahmen nennt Obergrenzen. Bei KMU gilt der niedrigere der beiden Werte, und Bußgelder müssen verhältnismäßig sein. Realistisch geht es bei einer normalen Firmenwebsite eher um Beanstandung und Nachbesserung als um Höchststrafen – das Risiko steigt mit Vorsatz und mit Täuschungsabsicht bei Deepfakes.
Muss ich aktiv etwas melden?
Nein. Es gibt keine Anmelde- oder Registrierungspflicht für die Nutzung von KI-Bildern auf der eigenen Website.
Gilt das auch für KI-generierte Texte?
Texte, die redaktionell geprüft und verantwortet werden, sind von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen. Die Pflicht zielt auf synthetische Medien wie Bild, Audio und Video.